
REFUNDIERUNG
KOSTENRÜCKERSTATTUNG & ORGANISATORISCHES
Bitte beachten Sie, dass ich als Wahltherapeutin keinen direkten Vertrag mit Krankenkassen habe. Je nach Kasse und erbrachter Leistung, kann ein Teil der Therapiekosten und medizinischen Behandlungen refundiert werden.
Die Vorteile einer Wahlpraxis: Sie erhalten zeitnah Termine, es gibt kaum Wartezeiten und ich kann mir ausreichend Zeit für die persönliche Betreuung nehmen.
SCHRITT FÜR SCHRITT
ZUR KOSTENRÜCKERSTATTUNG
Wie funktioniert die Kostenrückerstattung über die Krankenkasse?
1. Schritt: Verordnung
Verordnungsscheine für die jeweilige Therapie können von Ihrer Hausärzt:in oder Vertragsärzt:in ausgestellt werden. Je nach Fachbereich müssen diese Ihre Diagnose, Art & Dauer der Therapie sowie wenn notwendig den Hinweis „Hausbesuch“ beinhalten. Bei manchen Krankenkassen benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung der Verordnung. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
2. Schritt: Termin bei mir vereinbaren
3. Schritt: Therapiebeginn
Kann mit dem Ausstellungsdatum der Verordnung erfolgen.
4. Schritt: Erster Termin
Bringen Sie zum ersten Termin bei mir bitte etwaige Befunde, falls notwendig eine Liste Ihrer Medikamente sowie die bewilligte Verordnung mit.
5. Schritt: Bezahlung & Refundierung
Die Behandlungskosten sind direkt bei mir in bar oder per Überweisung zu bezahlen. Sie erhalten eine Honorarnote, die Sie dann zusammen mit der bewilligten Verordnung bei der Krankenkasse einreichen können. Wie hoch der jeweilige Kassenanteil ist, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.
6. Schritt: Zusätzliche Kostenrückerstattung
Bei Zusatz-, Unfall- oder Privatversicherungen gibt es je nach Versicherung die Möglichkeit, die restlichen anfallenden Kosten übernehmen zu lassen. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrer Versicherung.
